Wohnsitz und Mittelpunkt des künstlerischen Schaffens ist der Raum Dortmund.
Bei Wohnsitz in einer angrenzenden Stadt sind regelmäßige künstlerische Projekte/Teilhabe in Dortmund nachzuweisen.
Abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule oder eine vergleichbare Ausbildung mit mehrjähriger Ausstellungspraxis.
Künstler*innen, die für die Grußkarten-Edition des Vorjahres ausgewählt wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
In der Ausstellung steht eine Ausstellungsfläche von max. 2,00 m (H) x 2,00 m (B) zur Verfügung.
Das Gewicht des Gesamtkunstwerkes darf 10kg nicht überschreiten.
Das eingereichte Kunstwerk kann, muss jedoch nicht, die gesamte Fläche ausfüllen.
Solange ein eindeutiger grafischer Schwerpunkt erkennbar ist, sind Einzelarbeiten genauso zulässig wie Wandcollagen o.ä.
Bis auf die folgenden Vorgaben für die Werkgestaltung, kann die Fläche frei gestaltet werden.
Jede Arbeit muss als ein Werk präsentationsfähig eingereicht werden. Für die Hängung von mehrteiligen Arbeiten können bis zu acht Nylonschnüre zur Verfügung gestellt werden. Besonders aufwändige oder kleinteilige Werke (wie z.B. Wandcollagen) müssen für die Hängung entsprechend vorbereitet sein (z.B. Fixierung in einem großen Rahmen, aufgeklebt auf eine große Leinwand o.ä.)
Zulässig sind Arbeiten mit den folgenden Techniken/Materialien:
Manueller Druck
Digitaler Druck
Bleistift, Tusche, Kohle etc.
Aquarell (nur mit deutlich erkennbarem grafischen Schwerpunkt)
Acryl (nur mit deutlich erkennbarem grafischen Schwerpunkt + kein pastoser Farbauftrag)
Öl (nur mit deutlich erkennbarem grafischen Schwerpunkt + kein pastoser Farbauftrag)
Fotografie (manuell, mit grafischem Schwerpunkt, bearbeitet)
und Collagen oder ähnliches:
Mit einem deutlich erkennbaren grafischen Schwerpunkt
Bei ausschließlicher Nutzung der zulässigen Techniken
Das Gewicht des Gesamtkunstwerkes darf 10kg nicht überschreiten.
Werke ohne deutlich erkennbarem grafischen Schwerpunkt.
Rein digital bearbeitete Fotografien.
Pastose Öl- und Acrylarbeiten.
Werke, die älter als 1 Jahr sind.
Für die Online-Bewerbung ist es nicht erforderlich das Werk hängefertig zu präsentieren.
Wandcollagen o.ä. können auf der Fläche von 2m x 2m für die Bewerbungsfotos angeordnet werden; die finale Fixierung für die spätere Präsentation muss erst nach Auswahl des Werkes für die Ausstellung erfolgen.
Das eingereichte Werk muss dem Ausstellungswerk entsprechen! Bewerbungen mit Entwürfen oder nur Teilausschnitten/ -werken des geplanten Gesamtwerkes sind nicht zulässig.
Jede Arbeit muss als ein Werk präsentationsfähig eingereicht werden. Für die Hängung von mehrteiligen Arbeiten können bis zu acht Nylonschnüre zur Verfügung gestellt werden. Besonders aufwändige oder kleinteilige Werke (wie z.B. Wandcollagen) müssen für die Hängung dementsprechend vorbereitet sein (z.B. Fixierung in einem großen Rahmen, aufgeklebt auf eine große Leinwand o.ä.)
Die Künstler*innen sind grundsätzlich selbst verantwortlich für die Hängung (inkl. Vorbereitung zur Hängung) ihrer Werke. Bei Bedarf ist eine technische Beratung im Vorfeld sowie eine Unterstützung vor Ort möglich.
Das Gewicht des Gesamtkunstwerkes darf 10kg nicht überschreiten.
Es muss mind. ein Foto mit einer gut erkennbaren Gesamtansicht sowie mind. zwei Detailansichten (insgesamt vier Detailansichten möglich!) des Kunstwerkes hochgeladen werden.
Alle Bewerbungsdateien haben jeweils eine Größe von max. 4 MB.
Ein Austausch oder eine Modifizierung der Werke nach Einreichen der Bewerbung ist nicht möglich.